Die Mehrheitsfraktionen sind dagegen 18. Juni 201720. August 2022 | Hans Steitz AnträgeGRÜNEHaushalt2017 mit Formblatt ANTRÄGE Bündnis90/Die Grünen zum Haushalt 2017 Antragsteller: Bündnis90/Die Grünen Änderungsposition Änderungsvorschlag: Kurze Begründung: Verwaltungshaushalt S 16 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Umweltamt 6552 00 Energieberatung 2017 500 € (2015 und 2016 jeweils 500 €) Neuberechnung/Anpassung an Kostenanteil (kann auch Einsparung bedeuten) für Teilnahme an EEA (European Energy Award1) oder anderes Konzept (z.B. analog zu EnBW Erstes Energieeffizienz-Netzwerk Baden Württemberg 2. Energieeffizienz-Netzwerk Baden Württemberg mit Regionalwerk) -es erfolgte keine Rückmeldung, wie die 500 € in 2015 und 2016 verwendet wurden und v.a., was sie an Energieeinsparung gebracht haben; -auch die von uns vorgeschlagenen Gespräche, wie zumindest ein eigenes Benchmarkingverfahren zusammen mit dem Regionalwerk etabliert werden könnte, wurden nicht durchgeführt, wie ursprünglich angedacht/zugesagt; -die damalige Ablehnung (auf Antrag der GRÜNEN) an einer Teilnahme am EEA wurde nicht profund begründet; es wurde der organisatorische Aufwand genannt; -der Presseberichterstattung der zahlreichen umliegenden Gemeinden am EEA ist dagegen unzweifelhaft zu entnehmen, dass es sich um eine Erfolgsstory handelt; s. z.B. beigefügten Bericht über Tettnang, die zu dem Urteil kommen, dass Energieeinsparungen ohne systematisiertes Energiemanagement nicht wirklich möglich sind! -die anfänglichen Investitionen, v.a. an Personalkapazität, rechnen sich schnell durch die Energieeinsparungen; außerdem gibt es finanzielle Zuschüsse von Bund und Land; -auch der Dt. Städte- und Gemeindebund empfiehlt ausdrücklich die Teilnahme -alternativ käme auch ein Benchmarking-Projekt wie es die EnBW mit zehn Kommunen aus dem Landkreisen Rastatt und Karlsruhe gemacht hat in Frage (erstes Energieeffizienz-Netzwerk in BW), wofür es finanzielle Mittel vom Bundeswirtschaftsministerium gibt; bei uns würde dies selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Regionalwerk stattfinden; Vorgespräche mit Herrn Hoffmann waren positiv; Mittelfristiges Investitionsprogramm S 180 960370 Barrierefreies Kressbronn 2016 10 000 €, 2017 10 000 €, dann Abfall auf jeweils nur noch 5 000 € Neuberechnung bzw. Anpassung an die im zweiten nationalen Aktionsplan (2016) für Kommunen vorgegebenen Pflichtmaßnahmen wie barrierefreie Mobilität, inklusiver Sozialraum, Teilhabe an Sport- und Kulturangeboten, Arbeit und Bildung, Kommunikation etc. – in jedem Fall Anpassung nach oben mittel-und langfristig und nicht nach unten! -auch hier stellt sich die Frage, wie die eingestellten Mittel verwendet wurden in 2016 und v.a. in welches größere Gesamtkonzept diese Maßnahmen eingebettet sind; -auch Deutschland hat die BRK unterzeichnet und sich zu entsprechenden Maßnahmen verbindlich verpflichtet; diese sind in den beiden Nationalen Aktionsplänen (2011 und 2016) konkretisiert und betreffen natürlich auch die Kommunen; -z.B. zum Thema Mobilität und Barrierefreiheit soll der Umbau von Bahnhöfen gezielt vorangetrieben werden; diese Maßnahmen werden zur Hälfte vom Bund finanziert: für 2016 bis 2018 stehen dafür 50 Mio. € zur Verfügung (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016–06-28-nationaler-aktionsplan-der-bundesregierung.html Aufruf am 23.10.2016, 10:27 h) – eine Verschiebung des Bahnhofsumbaus auf 10 Jahre, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, halten wir deshalb für unangebracht! -Beim letzten Bahnhofsumbau hätte bereits an Inklusion gedacht werden müssen: 2. NAK (2016): Der Dt. Städtetag und Dt. Landkreistag als kommunale Spitzenverbände unterstützen die Umsetzung der BRK auf kommunaler Ebene: z.B. Inklusion und barrierefreier öffentlicher Raum und ÖPNV: Hinsichtlich der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für Straßen, Plätze, Wege, Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze ist Ende 2014 bereits eine entsprechende DIN-Norm unter aktiver Beteiligung von DST und DLT entstanden. So sollen z. B. Wegeketten im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg barrierefrei nutzbar sein. Dies wird in Anwendung der Norm z. B. erreicht durch stufenlose Wegeverbindungen, insbesondere für Rollstuhl- und Rollatorennutzer, und durch sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Abgrenzungen verschiedener Funktionsbereiche (z. B. Niveau gleicher Flächen für den Rad- und Fußgängerverkehr), insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen. -bereits im 1. Nationalen Aktionsplan (2011) steht, dass die Deutsche Bahn (DB) AG hat 2005 in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe und der BAR ein erstes Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) aufgestellt hat! Die Begründung der Verwaltung, die Bahn hätte kein Interesse an diesem Thema trifft also nicht zu! Gemäß 2. NAP hat die Bahn von 2016–2020 ein 3. Programm aufgelegt zur Barrierefreiheit, also zur barrierefreien Umgestaltung von Bahnhöfen und Fahrzeugen! Dass keine Gesprächsbereitschaft seitens der Bahn AG vorhanden ist – wie von der Verwaltung behauptet – kann also nicht sein! -grundsätzlich sollen die Länder und Kommunen nach dem Willen der Bundesregierung eigene Aktionspläne erarbeiten, dazu sollte unserer Ansicht (wie bereits einmal vorgeschlagen und mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt!) ein Inklusions- und Integrationsbeirat, der sich darüber hinaus mit der Integration der bei uns lebenden Flüchtlinge/Einwanderer befasst, gegründet werden, in dem die Zivilgesellschaft ebenso vertreten ist wie Betroffene und Politik und Verwaltung; -2. NAP S 234 Baden-Württemberg: der Gemeinde- sowie Städtetag in BW fördert kommunale Beratungsstellen für Inklusion (z.B. inklusives Bauen! Z.B. nicht behindertengerechte Zimmer im neuen Hotel am See; keine behindertengerechte Ferienwohnung in Kressbronn); -außerdem 2. NAP BW: ….die finanzielle Förderung der Bestellung hauptamtlicher kommunaler Behindertenbeauftragter mit Landesmitteln ist bislang bundesweit einzigartig! Verwaltungshaushalt 2017 S. 91 Epl. 7 Tourismus Für die Unterhaltung des geplanten Uferwegs beantragen wird eine zusätzliche Position in den künftigen Jahreshaushalten in Höhe von geschätzten 100.000 €. (durch eine Rückfrage der Verwaltung bei der Stadt Friedrichshafen ergibt sich sicherlich ein exakterer Aufwand) Wir sind der Auffassung, dass sich der Arbeitsaufwand des Bauhofs erhöht. Für die Sicherstellung der künftigen Verkehrssicherungspflichten durch die Beseitigung des regelmäßig ankommenden Schwemmholzes, die Ausbesserung von Wasserschäden am Weg, die Entsorgung des anfallenden Mülls, der erhöhte Reinigungsaufwand durch die zusätzlichen touristischen Flächen sind diese Mehrkosten nicht unrealistisch. Der neu geschaffene Uferweg bei Fischbach musste bereits zwei mal in kurzer Zeit gesperrt und neu gerichtet werden. Mittelfristiges Investitionsprogramm S. 180 ff. und HHPlan 2017 S. 77 Epl. 6 Gemeindestraßen Aufnahme von jährlich 25.000 € Kosten für die Verbesserung der Radverkehrssituation in die mittelfristige Finanzplanung Bei der Überprüfung der Schulradwegsituation im Jahr 2015 wurden Mängel festgestellt, die nur Teilweise behoben worden sind. Mit dem neuen Radverkehrskonzept des Landkreises werden weitere Maßnahmen erforderlich. Dieses Konzept berücksichtigt nicht alle innerörtlichen Problembereiche. Hinzu kommt, dass Kressbronn bei der Unfallstatistik im Landkreis Bodensee bereits an 6. Stelle kommt. Die vorgesehene Arbeitsgruppe Radverkehr wird Zug um Zug Problembereiche und Verbesserungspotential generieren. Für eine zeitnahe Umsetzung sollten deshalb auch Mittel ab 2017 vorhanden sein. 1 Qualitätsmanagement-System und Zertifizierungsverfahren für kommunale Energieeffizienz und Klimaschutz