Die Mehrheitsfraktionen sind dagegen

AnträgeGRÜNEHaushalt2017 mit Formblatt

ANTRÄGE Bündnis90/Die Grünen zum Haushalt 2017

Antragsteller: Bündnis90/Die Grünen

Änderungsposition

Änderungsvorschlag:

Kurze Begründung:

Verwaltungshaushalt S 16

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Umweltamt

6552 00 Energieberatung

2017 500 € (2015 und 2016 jeweils 500 €)

Neuberechnung/Anpassung an Kostenanteil (kann auch Einsparung bedeu­ten) für Teilnahme an EEA (European Energy Award1) oder ande­res Konzept (z.B. ana­log zu EnBW Erstes Energieeffizienz-Netzwerk Baden Württemberg  2. Energieeffizienz-Netzwerk Baden Württemberg mit Regionalwerk) -es erfolg­te kei­ne Rückmeldung, wie die 500 € in 2015 und 2016 ver­wen­det wur­den und v.a., was sie an Energieeinsparung gebracht haben;

-auch die von uns vor­ge­schla­ge­nen Gespräche, wie zumin­dest ein eige­nes Benchmarkingverfahren zusam­men mit dem Regionalwerk eta­bliert wer­den könn­te, wur­den nicht durch­ge­führt, wie ursprüng­lich angedacht/zugesagt;

-die dama­li­ge Ablehnung (auf Antrag der GRÜNEN) an einer Teilnahme am EEA wur­de nicht pro­fund begrün­det; es wur­de der orga­ni­sa­to­ri­sche Aufwand genannt;

-der Presseberichterstattung der zahl­rei­chen umlie­gen­den Gemeinden am EEA ist dage­gen unzwei­fel­haft zu ent­neh­men, dass es sich um eine Erfolgsstory han­delt; s. z.B. bei­gefüg­ten Bericht über Tettnang, die zu dem Urteil kom­men, dass Energieeinsparungen ohne sys­te­ma­ti­sier­tes Energiemanagement nicht wirk­lich mög­lich sind!

-die anfäng­li­chen Investitionen, v.a. an Personalkapazität, rech­nen sich schnell durch die Energieeinsparungen; außer­dem gibt es finan­zi­el­le Zuschüsse von Bund und Land;

-auch der Dt. Städte- und Gemeindebund emp­fiehlt aus­drück­lich die Teilnahme

-alter­na­tiv käme auch ein Benchmarking-Projekt wie es die EnBW mit zehn Kommunen aus dem Landkreisen Rastatt und Karlsruhe gemacht hat in Frage (ers­tes Energieeffizienz-Netzwerk in BW), wofür es finan­zi­el­le Mittel vom Bundeswirtschaftsministerium gibt; bei uns wür­de dies selbst­ver­ständ­lich in Zusammenarbeit mit dem Regionalwerk statt­fin­den; Vorgespräche mit Herrn Hoffmann waren positiv;

Mittelfristiges Investitionsprogramm S 180

960370 Barrierefreies Kressbronn

2016 10 000 €, 2017 10 000 €, dann Abfall auf jeweils nur noch 5 000 €

Neuberechnung bzw. Anpassung an die im zwei­ten natio­na­len Aktionsplan (2016) für Kommunen vor­ge­ge­be­nen Pflichtmaßnahmen wie bar­rie­re­freie Mobilität, inklu­si­ver Sozialraum, Teilhabe an Sport- und Kulturangeboten, Arbeit und Bildung, Kommunikation etc. – in jedem Fall Anpassung nach oben mit­tel-und lang­fris­tig und nicht nach unten! -auch hier stellt sich die Frage, wie die ein­ge­stell­ten Mittel ver­wen­det wur­den in 2016 und v.a. in wel­ches grö­ße­re Gesamtkonzept die­se Maßnahmen ein­ge­bet­tet sind;

-auch Deutschland hat die BRK unter­zeich­net und sich zu ent­spre­chen­den Maßnahmen ver­bind­lich ver­pflich­tet; die­se sind in den bei­den Nationalen Aktionsplänen (2011 und 2016) kon­kre­ti­siert und betref­fen natür­lich auch die Kommunen;

-z.B. zum Thema Mobilität und Barrierefreiheit soll der Umbau von Bahnhöfen gezielt vor­an­ge­trie­ben wer­den; die­se Maßnahmen wer­den zur Hälfte vom Bund finan­ziert: für 2016 bis 2018 ste­hen dafür 50 Mio. € zur Verfügung (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016–06-28-nationaler-aktionsplan-der-bundesregierung.html Aufruf am 23.10.2016, 10:27 h) – eine Verschiebung des Bahnhofsumbaus auf 10 Jahre, wie von der Verwaltung vor­ge­schla­gen, hal­ten wir des­halb für unangebracht!

-Beim letz­ten Bahnhofsumbau hät­te bereits an Inklusion gedacht wer­den müs­sen: 2. NAK (2016): Der Dt. Städtetag und Dt. Landkreistag als kom­mu­na­le Spitzenverbände unter­stüt­zen die Umsetzung der BRK auf kom­mu­na­ler Ebene: z.B. Inklusion und bar­rie­re­frei­er öffent­li­cher Raum und ÖPNV: Hinsichtlich der Barrierefreiheit im öffent­li­chen Raum für Straßen, Plätze, Wege, Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze ist Ende 2014 bereits eine ent­spre­chen­de DIN-Norm unter akti­ver Beteiligung von DST und DLT ent­stan­den. So sol­len z. B. Wegeketten im öffent­li­chen Verkehrs- und Freiraum durch­gän­gig und über Zuständigkeitsgrenzen hin­weg bar­rie­re­frei nutz­bar sein. Dies wird in Anwendung der Norm z. B. erreicht durch stu­fen­lo­se Wegeverbindungen, ins­be­son­de­re für Rollstuhl- und Rollatorennutzer, und durch siche­re, tak­til und visu­ell gut wahr­nehm­ba­re Abgrenzungen ver­schie­de­ner Funktionsbereiche (z. B. Niveau glei­cher Flächen für den Rad- und Fußgängerverkehr), ins­be­son­de­re für blin­de und seh­be­hin­der­te Menschen.

-bereits im 1. Nationalen Aktionsplan (2011) steht, dass die Deutsche Bahn (DB) AG hat 2005 in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe und der BAR ein ers­tes Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) auf­ge­stellt hat! Die Begründung der Verwaltung, die Bahn hät­te kein Interesse an die­sem Thema trifft also nicht zu! Gemäß 2. NAP hat die Bahn von 2016–2020 ein 3. Programm auf­ge­legt zur Barrierefreiheit, also zur bar­rie­re­frei­en Umgestaltung von Bahnhöfen und Fahrzeugen! Dass kei­ne Gesprächsbereitschaft sei­tens der Bahn AG vor­han­den ist – wie von der Verwaltung behaup­tet – kann also nicht sein!

-grund­sätz­lich sol­len die Länder und Kommunen nach dem Willen der Bundesregierung eige­ne Aktionspläne erar­bei­ten, dazu soll­te unse­rer Ansicht (wie bereits ein­mal vor­ge­schla­gen und mehr­heit­lich im Gemeinderat abge­lehnt!) ein Inklusions- und Integrationsbeirat, der sich dar­über hin­aus mit der Integration der bei uns leben­den Flüchtlinge/Einwanderer befasst, gegrün­det wer­den, in dem die Zivilgesellschaft eben­so ver­tre­ten ist wie Betroffene und Politik und Verwaltung;

-2. NAP S 234 Baden-Württemberg: der Gemeinde- sowie Städtetag in BW för­dert kom­mu­na­le Beratungsstellen für Inklusion (z.B. inklu­si­ves Bauen! Z.B. nicht behin­der­ten­ge­rech­te Zimmer im neu­en Hotel am See; kei­ne behin­der­ten­ge­rech­te Ferienwohnung in Kressbronn);

-außer­dem 2. NAP BW: ….die finan­zi­el­le Förderung der Bestellung haupt­amt­li­cher kom­mu­na­ler Behindertenbeauftragter mit Landesmitteln ist bis­lang bun­des­weit einzigartig!

Verwaltungshaushalt 2017 S. 91 Epl. 7 Tourismus Für die Unterhaltung des geplan­ten Uferwegs bean­tra­gen wird eine zusätz­li­che Position in den künf­ti­gen Jahreshaushalten in Höhe von geschätz­ten 100.000 €. (durch eine Rückfrage der Verwaltung bei der Stadt Friedrichshafen ergibt sich sicher­lich ein exak­te­rer Aufwand)

Wir sind der Auffassung, dass sich der Arbeitsaufwand des Bauhofs erhöht.

Für die Sicherstellung der künf­ti­gen Verkehrssicherungspflichten durch die Beseitigung des regel­mä­ßig ankom­men­den Schwemmholzes, die Ausbesserung von Wasserschäden am Weg,

die Entsorgung des anfal­len­den Mülls, der erhöh­te Reinigungsaufwand durch die zusätz­li­chen tou­ris­ti­schen Flächen sind die­se Mehrkosten nicht unrealistisch.

Der neu geschaf­fe­ne Uferweg bei Fischbach muss­te bereits zwei mal in kur­zer Zeit gesperrt und neu gerich­tet werden.

Mittelfristiges Investitionsprogramm S. 180 ff. und HHPlan 2017 S. 77 Epl. 6 Gemeindestraßen Aufnahme von jähr­lich 25.000 € Kosten für die Verbesserung der Radverkehrssituation in die mit­tel­fris­ti­ge Finanzplanung Bei der Überprüfung der Schulradwegsituation im Jahr 2015 wur­den Mängel fest­ge­stellt, die nur Teilweise beho­ben wor­den sind. Mit dem neu­en Radverkehrskonzept des Landkreises wer­den wei­te­re Maßnahmen erfor­der­lich. Dieses Konzept berück­sich­tigt nicht alle inner­ört­li­chen Problembereiche. Hinzu kommt, dass Kressbronn bei der Unfallstatistik im Landkreis Bodensee bereits an 6. Stelle kommt. Die vor­ge­se­he­ne Arbeitsgruppe Radverkehr wird Zug um Zug Problembereiche und Verbesserungspotential gene­rie­ren. Für eine zeit­na­he Umsetzung soll­ten des­halb auch Mittel ab 2017 vor­han­den sein.

1 Qualitätsmanagement-System und Zertifizierungsverfahren für kom­mu­na­le Energieeffizienz und Klimaschutz