Zur Fortschreibung des Regionalplanes, Teil 1 22. Oktober 2019 | Birgit Zauner Auf der Tagesordnung der Gemeindrates am 22. Oktober war die Stellungnahme des Gemeinderates zur Fortschreibung des Regionalplans angekündigt. Der Antrag des Bürgermeisters lautete: Über die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben zu beraten und eine Stellungnahme des Gemeinde zu formulieren. Wir hatten uns im Vorfeld vergewissert, dass es keine Vorlage der Verwaltung geben soll, sondern Vorschläge aus den Fraktionen heraus kommen sollen. Mit dieser Vorlage gingen wir in die Sitzung: [Vorbemerkung: Die vorliegende Stellungnahme entspricht in mehreren Teilen nicht der originären Haltung der einzelnen Fraktionen der Freien Wähler und der GoL-Fraktion, sondern ist das Ergebnis einer Aushandlung zwischen diesen beiden Fraktionen. Diese gemeinsame Formulierung hat zum Ziel, im Sinne eines gemeinsamen Nenners dem Gemeinderat von Salem einen möglichst konsensfähigen Entwurf zur Diskussion zu stellen.] Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Salem in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.10.2019 folgende Stellungnahme: Dem Fortschreibungs-Entwurf des Regionalplans in der vorgelegten Fassung vom 5.07.2019 steht die Gemeinde Salem in folgenden Punkten ablehnend gegenüber: Der geplante Status als „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ gemäß Abschnitt 2.6.1 ist aus der Sicht der Gemeinde für Salem nicht angemessen. Die notwendige Infrastruktur hierfür, insbesondere für den andienenden und abfließenden Verkehr, ist nicht gegeben. Eine Zuweisung von 27,1 ha Gewerbefläche ist nicht verhältnismäßig, sondern, gemessen am realen Bedarf einer gemeindlichen Entwicklung, extrem überdimensioniert. Hinsichtlich der ökologischen Belange verweisen wir auf die im Regionalplan gefassten Grundsätze, insbesondere den Abschnitt „3.1, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren“, welche wir ausdrücklich begrüßen. In unserer Abwägung kommen wir jedoch, abweichend zum Planungsausschuss, zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Rücknahme des Grünzugs an der betreffenden Stelle und in dem vorgesehenen Ausmaß nicht gerechtfertigt ist, sondern das Mikroklima im Salemer Tal negativ beeinflusst. Durch die o.g. Tatbestände würden Rahmenbedingungen geschaffen, welche erhebliche unerwünschte Auswirkungen auf die Bereiche Verkehr, Tourismus und Lebensqualität in Salem und seinen Nachbargemeinden nach sich ziehen würden. Über Salem hinausreichende Gesichtspunkte: Aus Sicht der Gemeinde Salem hat der Regionalplan dringend anzuerkennen, dass die aktuelle Dynamik des Klimawandels mit all seinen Begleiterscheinungen eine grundlegend veränderte Ausgangslage gegenüber vorhergehenden Fortschreibungen darstellt. Daher muss die aktuelle Fortschreibung einen deutlichen Beitrag zur Beschränkung der anthropogenen Ursachen des Klimawandels ebenso wie Anpassungen an lokale Folgen der globalen Erwärmung leisten. Wir sehen zudem die Kommunen in der Pflicht, innerhalb ihrer Planungshoheit in größtmöglichem Ausmaß auf die Begrenzung von klimaschädlichen Aktivitäten hinzuwirken, sowie auf die Planung weiterer klimaschädlicher Raumnutzung zu verzichten, bzw. diese wirksam zu unterbinden. Wir regen daher an, wirtschaftliche Entwicklung in der heutigen Zeit vorrangig als qualitative Entwicklung, und weniger an quantitativem Wachstum orientiert, anzusehen, und infolgedessen die Flächenausweisung (nicht nur auf Salem bezogen) deutlich zu reduzieren. [Um die einzelnen Begründungen zu untermauern, können differenzierte Argumente unterlegt werden. An dieser Stelle haben wir zunächst darauf verzichtet, argumentativ weiter in die Tiefe zu gehen.] Hier geht´s zur Fortsetzung.