Die Quote: Wie das grüne Erfolgsmodell funktioniert 27. Dezember 20194. September 2022 | Grüner Admin Im Bild zu sehen sind (v. li. nach re.: Carin Walther, Kreisdelegierte LAG-Frauenpolitik, Bärbl Mielich (Staatssekretärin), Carmen Kremer (Sprecherin LAG-Frauenpolitik), Veronika Wäscher-Göggerle (Frauen- und Familienbeauftragte des Landkreises) Die Frauenquote ist ein Alleinstellungsmerkmal unserer Partei und ein Erfolgsschlager der grünen Geschichte. Sie bricht patriarchale Strukturen auf und schafft Strukturen, die Frauen ermutigen, bei uns mitzuwirken. Die aktuell und seit langem geführte Diskussion um Frauenquoten in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zeigt: Wir waren und sind damit Vorreiter*innen auf diesem Gebiet. Änderung der Satzung inklusive Frauenstatut Mit den aktuellen Änderungen unserer Satzung inklusive des Frauenstatuts auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2019 in Bielefeld gehen wir einen ersten Schritt, um der geschlechtlichen Vielfalt auch in den Statuten unserer Partei Rechnung zu tragen und bekräftigen zugleich das Prinzip der Mindestquotierung für Frauen. Wir stellen klar, dass von dem Begriff Frauen all diejenigen Personen erfasst werden, die sich selbst so definieren. Offene Plätze für Menschen aller Geschlechter Unsere Satzung besagt nun, dass es Plätze für Frauen und Plätze für alle Kandidierenden unabhängig von ihrem jeweiligen Geschlecht gibt. Damit stellen wir nun auch in unserer Satzung und im Frauenstatut klar, dass die “offenen Plätze” keine “Männerplätze” sind, sondern Menschen aller Geschlechter offenstehen. Dies gilt analog für beispielsweise Redelisten oder die Besetzung von Gremien. Frauenplätze bei Gremienwahlen (nicht bei Listenwahlen) können nicht durch eine Person eines anderen Geschlechts besetzt werden. Wenn Frauenplätze nicht mit einer Frau besetzt werden können, weil sich keine Frau findet oder eine Frau nicht gewählt wird, bleiben diese Plätze bis zur nächsten Wahlversammlung unbesetzt. Bei Listenwahlen gibt es ein gesondertes Verfahren, welches unten erläutert wird. Wie funktioniert nun aber die Frauenquote? Grundsätzlich gilt, dass die ungeraden Plätze den Frauen vorbehalten sind. Listenaufstellungen Laut unserer Satzung sind alle ungeraden Plätze Frauenplätze, demnach dürfen auch nur Frauen auf Platz 1, 3, 5 und so weiter kandidieren. Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten und Frauengremien sind möglich. Sollte sich keine Frau finden, die auf Platz eins antreten will, bleibt der Platz unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet die gesamte Wahlversammlung, also nicht nur die Frauen der Versammlung. Das ist wichtig, denn für diese Situation und ihre Lösung ist ja die gesamte Partei verantwortlich. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Frau auf Platz 1 kandidiert, aber nicht gewählt wird. Auch hier bleibt der Frauenplatz unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet auch hier die Versammlung. Nur bei Wahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz freigeben. Die Frauen der Wahlversammlung haben dazu aber ein Vetorecht. Das heißt: Vor der Beschlussfassung der Versammlung, den Platz für einen Mann zu öffnen, kann dies durch die Mehrheit der Frauen der Versammlung verhindert werden. Ist das Veto erfolgreich, kann die Öffnung des Frauenplatzes erst auf der nächsten Wahlversammlung (zu der wieder fristgerecht eingeladen werden muss) durchgesetzt werden. Das Vetorecht kann nur einmal in einer Sache wahrgenommen werden. Anstelle den zu besetzenden Frauenplatz zu öffnen, kann dieser aber auch bis zur nächsten Wahl (oder wenn möglich) bis zur nächsten Versammlung unbesetzt bleiben und dann gewählt werden. Versammlungen Präsidien und Versammlungsleitungen sind im Sinne der Mindestquotierung zu besetzen. Frauen führen somit mindestens 50% der Versammlung. Nur so schaffen wir Sichtbarkeit der Frauen in den eigenen Reihen und geben so auch ein öffentliches Vorbild, was mindestquotierte Teilhabe anbelangt. Redelisten Redelisten werden getrennt geführt, das heißt es gibt eine Redeliste für Frauen und eine für Personen aller Geschlechter. Frauen und Personen auf der offenen Liste reden abwechselnd. Mindestens jeder zweite Redebeitrag ist somit Frauen vorbehalten. Wenn keine Frauen mehr auf der Redeliste stehen, aber noch Personen der offenen Redeliste sprechen wollen, sind die Frauen der Versammlung zu fragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll oder nicht. Gremien Alle Parteigremien und Gremien, die von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beschickt werden, sind mindestquotiert zu besetzen (die einzige Ausnahme bildet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik). Frauenabstimmung und Vetorecht Frauenvotum Das Frauenvotum ist eine Abstimmung unter Frauen und hat das Ziel herauszufinden, wie die Mehrheit der anwesenden Frauen zu einer Vorlage steht. Es ist nicht bindend. Frauenveto Die Mehrheit der Frauen einer Versammlung hat ein Vetorecht. Das heißt, sie können eine Vorlage ablehnen, auch wenn sich bei der Gesamtversammlung eine Zustimmung zu der Vorlage abzeichnet. Dieses Veto wird vor der Abstimmung durchgeführt und hat aufschiebende Wirkung. Auf der nächsten Versammlung kann das Anliegen wieder eingebracht und verabschiedet werden, wenn es die Mehrheit der Gesamtversammlung findet. Ein weiteres Veto in derselben Sache ist nicht möglich. Carin Walther, 27.12.2019 Delegierte der Bodenseekreisgrünen zur Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) FrauenPolitik Quellen: LAG-FrauenPolitik Stuttgart, Bündnis 90/Die Grünen Bundesverband