So steht’s um den Hochwasserschutz

Hochwasser Argen; Mai 2019

Dem Schutz vor Hochwasser kommt in Zeiten des Klimawandels eine wich­ti­ge Bedeutung zu. Mit Argen, Schussen und Rotach haben wir drei Gewässer im Kreis, die bedroh­lich für die Bewohner:innen der anlie­gen­den Kommunen wer­den kön­nen. Erschreckend: Allein in Bodenseekreis wer­den pro Jahr 15 bis 20 Ausnahmegenehmigungen für Bauen im Hochwassergebiet erteilt.

Unser Fraktionsmitglied Silvia Queri und unser Vertreter der grü­nen Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hans Steitz haben eine Anfrage for­mu­liert, um zu erfah­ren, wie der Landkreis und die Kommunen mit dem Hochwasserschutz umgehen.

Unsere Fragen, die Antworten des Landratsamtes (Sitzungsvorlage 785/2022 vom 11. April 2022) sowie die Bewertung durch Hans Steitz lest ihr hier:

Frage 1:

Gibt es mitt­ler­wei­le eine sys­te­ma­ti­sche und zen­tra­le (Untere Wasserbehörde/Regierungspräsidium) Erfassung und damit einen Überblick über die seit 2013 erteil­ten Ausnahmegenehmigungen?

Antwort:

Seit 2013 wur­den ca. 200 Ausnahmegenehmigungen vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten erteilt. Eine zen­tra­le Erfassung von Ausnahmegenehmigungen durch die Untere Wasserbehörde erfolgt nicht.

Bewertung der Antwort:

Die Untere Wasserbehörde hat die aktu­el­le Erhebung auf Grundlage der sys­te­ma­tisch erfass­ten Bauvorhaben, die von den Baurechtsbehörden zum Zwecke der Abgabe einer Stellungnahme über­sandt wer­den, erstellt. Es gibt also eine Grauzone, die nicht bekannt ist. Eine zen­tra­le Erfassung gibt es nicht. Ob an ande­rer Stelle (RP) eine zen­tra­le Erfassung statt­fin­det, wird nicht beantwortet.

Frage 2:

Unsere Recherche vom 16. Januar 2022 wur­de auf Grund der uns zugäng­li­chen Informationen gefer­tigt. Im Ergebnis gibt es bei den von uns prio­ri­sier­ten 10 Einzelmaßnahmen einen unbe­frie­di­gen­den Status quo (ca. 50 % uner­le­digt). Deshalb bit­ten wir die Untere Wasserbehörde um eine Einschätzung des Bearbeitungsstands der Kommunen im Bodenseekreis.

Antwort:

Der Unteren Wasserbehörde liegt der aktu­el­le Umsetzungsstand, der vom RP Tübingen erho­ben und fort­ge­schrie­ben wird, vor. Nach der den Sitzungsunterlagen bei­gefüg­ten Tabelle zum Umsetzungsgrad der Einzelmaßnahmen in den Gemeinden sind 42 % umge­setzt, 17 % sind der­zeit in Bearbeitung und bei 41 % der Maßnahmen sind die Informationen zum Maßnahmenstand nicht aktuell.

Bewertung der Antwort:

Die Untere Wasserbehörde hat eine Maßnahmen-Ampel erstellt und unse­re 10 wesent­li­chen Einzelmaßnahmen um wei­te­re 5 (R06, R07, RO8, R09, R27) erwei­tert. Diese Erweiterung hat für unse­re Fragestellung jedoch kei­ne Bedeutung und wird des­halb nicht in unse­rer Bewertung berück­sich­tigt. Bezogen auf die in unse­rer Recherche abge­frag­ten 10 Einzelmaßnahmen kommt die Untere Wasserbehörde zu fol­gen­dem Ergebnis:

41% der Maßnahmen (rot) sind noch nicht erle­digt. 18 % der Maßnahmen (gelb) sind in Bearbeitung und sol­len bis 2026 erle­digt wer­den. 41 % der Maßnahmen (grün) sind fort­lau­fend oder umge­setzt. Dieses Ergebnis bestä­tigt unse­re Wahrnehmung, dass der Status quo unbe­frie­di­gend ist.

Frage 3:

Das Regierungspräsidium ist für das Monitoring und die Umsetzung zustän­dig. Es gibt aber durch­aus Schnittmengen zu den ori­gi­nä­ren Aufgaben des Landkreises, z.B. beim Katastrophenschutz und den Maßnahmen R01 (Information der Bevölkerung) und R02 Aufstellung Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne)

Antwort:

Das Fazit der Unteren Wasserbehörde bestä­tigt den fort­lau­fen­den Handlungsbedarf, ins­be­son­de­re im Bereich der Alarm- und Einsatzplanung. Es ist eine akti­ve­re Informationsarbeit gegen­über der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen erfor­der­lich. Es besteht ins­be­son­de­re Handlungsbedarf im Bereich HW Alarm- und Einsatzplanung. Die Umsetzung der geplan­ten und sehr kom­ple­xen Hochwasserschutzkonzepte ist notwendig.

Bewertung der Antwort:

Es gibt Handlungsbedarf. Die Verantwortung des Landkreises beim Katastrophenschutz erstreckt sich auch auf die zwin­gen­de Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen, die dem Katastrophenschutz zuzu­rech­nen sind. Dies sind ins­be­son­de­re die Einzelmaßnahmen R01 (Information der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen) und R02 (Krisenmanagementplan einschl. Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne).

Die Auswertung der Unteren Wasserbehörde zeigt, dass R01 nur von 6 der 23 Kommunen erfüllt wird und R02 sogar nur von 3 der 23 Kommunen. Deshalb kommt der Unteren Wasserbehörde auch eine beson­de­re Sorgfalt bei der Bewertung von Ausnahmen bei Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten zu, zumal die Auswirkungen von Starkregen im gesam­ten Landkreis bis­her nicht erar­bei­tet sind.

Dokumente im Anhang /Zugehörige Dokumente in Typo 3

Anfrage von Silvia Queri/Hans Steitz vom 22.3.2022

Sitzungsvorlage 785/2022 der Kreisverwaltung mit den Antworten vom 11.04.2022

Zeitungsartikel “Hochwasserschäden”