Spenden Unterstütze unsere Arbeit durch eine Spende! Gute Politik lebt nicht nur von Engagement. Für die Umsetzung unserer Politik brauchen wir auch Geld. Als Kreisverband freuen wir uns über jede Spende, die uns hilft, grüne Politik bei uns im Bodenseekreis umzusetzen. Unsere Bankverbindung BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband BodenseeKreditinstitut: GLS BankIBAN: DE65430609677014381600BIC: GENODEM1GLS Verwendungszweck: Spende Gerne schicken wir Dir nach unserem Jahresabschluss eine Spendenbescheinigung zu. Dafür ist es wichtig, dass auf der Überweisung die Adresse mitangegeben wird. Bei zweckgebundenen Spenden, wie z.B. für einen bestimmten Wahlkampf, einen Ortsverband etc., vermerke den gewünschten Zweck bitte direkt auf der Überweisung. Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Parteispenden sind Sonderausgaben Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Absetzbarkeit nach § 34 g EStG Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Kapitalgesellschaften Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.