Fortschreibung des Flächennutzungsplans 17. Juni 201720. August 2022 | Marc Heintz Stellungnahme Bündnis90/Die Grünen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn-Langenargen: Kein Verfahren gemäß den Maßgaben korrekten Verwaltungshandelns Das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Eriskirch-Kressbronn-Langenargen entsprach aus Sicht der Gemeinderätinnen von Bündnis90/Die Grünen nicht den Maßgaben korrekten Verwaltungshandelns: Den neu am Verfahren beteiligten Gemeinderäten lag in der Sitzung am 19. Oktober 2016 weder der Umweltbericht noch der Landschaftsplan vor, obwohl zahlreiche Einwendungen zu diesen Belangen vorlagen. Beides wäre also zur Abstimmung der Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung notwendig gewesen. Das Baugesetzbuch schreibt in §2 Abs. 4 eindeutig vor, dass die Umweltprüfung in die Abwägung einbezogen werden muss. Eine Anfrage bei der Rechtsaufsicht, inwieweit ein Formfehler gem. § 2 Abs. 4 BauGB vorliegt, erbrachte (Zitat Herr Baur): ‚Gegen diese Vorgehensweise (Anmerkung der Verfasser: nicht zu jeder Sitzung erneut alle Unterlagen zu verteilen) ist grundsätzlich nichts einzuwenden, es sollte dabei jedoch sichergestellt werden, dass bei personellen Änderungen in den Gremien, bspw. nach einer Gemeinderatswahl …. neue Gemeinderatsmitglieder denselben Informationsstand haben und sie auch die erforderlichen Unterlagen erhalten.‘ Weiterhin wird uns empfohlen, zukünftig in solchen Fällen einen Antrag gemäß Geschäftsordnung der Gemeinde Kressbronn § 28 auf Vertagung des Verhandlungsgegenstandes zu stellen. Konkret wird also gefordert, dass eine Minderheit (neue Ratsmitglieder), die die Unterlagen nicht hat, einen Mehrheitsbeschluss hätte herbeiführen müssen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Das ist aus unserer Sicht etwas kurios. Wir haben das Fehlen der Unterlagen in der Sitzung bemängelt, daraufhin hätte der Bürgermeister von sich aus den Punkt wegen dieses Formfehlers absetzen müssen, um die unverzichtbaren Unterlagen nachzureichen. Es ist die Pflicht der Verwaltung, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sie trägt die Verantwortung dafür, wenn sie fehlen und nicht etwa der Gemeinderat, der nicht vertagt. Wir sind also weiterhin der Auffassung, dass die Beschlussfassung im Gemeinderat ungültig ist, weil einige Ratsmitglieder gezwungen waren, ihre Entscheidung ohne Kenntnis des Umweltberichtes zu treffen. Die Gemeinde ist zwar nicht die planende Gebietskörperschaft, aber die Gemeinde erteilt Weisungen an die Mitglieder im Gemeindeverwaltungsverband. Diese Weisungen können Ratsmitglieder nur dann sinnvoll erteilen, wenn sie dafür auch die nötigen Unterlagen erhalten. Siehe hierzu auch Presseartikel in der Schwäbischen Zeitung vom 22.06.2107, Ausgabe Tettnang