Sorgfaltspflicht

Die Verwaltung argu­men­tiert beim Fällen der Eiche mit der Sorgfaltspflicht. Sie müs­se Schäden ver­hin­dern und die Bewohner schützen.

Wie ver­ant­wor­tungs­be­wusst sie dies tut sah man am ver­gan­ge­nen Freitag.

Über die wirk­lich kaput­ten und ein­sturz­ge­fähr­de­ten Bäume küm­mert man sich nicht. Stattdessen muss die Eiche in der Bodanstrasse wei­chen, die nach­weis­lich laut Baumgutachten ohne Sorgen hät­te ste­hen­blei­ben können.

Nur ein Schelm ver­mu­tet da wären ande­re Gründe im Spiel.

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