Landratsamt stoppt Vollzug

Das Landratsamt Bodenseekreis hat unse­rer Bitte im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Fällung der geschütz­ten Eiche ent­spro­chen. Bürgermeister darf den Beschluss nicht voll­zie­hen, bis eine end­gü­li­ge Entscheidung getrof­fen ist. Da wir zwi­schen­zeit­lich neue Erkenntnisse zum Artenschutz im Zusammenhang mit der Eiche erhal­ten haben, gibt uns das die Zeit zur Abklärung der Fakten.

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