Widerspruch gegen Baumfällung hatte Erfolg 20. Juli 2017 | Hans Steitz Der Gemeinderatsbeschluß im Juni zur Fällung der geschützten Eiche auf dem Bodan-Platz ist ungültig. Er muss deshalb wiederholt werden. Wie wir richtig vermutet haben, darf unter Verschiedenes und ohne rechtzeitige Einladung so nicht beschlossen werden. Unser Widerspruch war daher richtig und wird hoffentlich in der Zukunft vermeiden, unnötige und zeit-und kostenintensive Sitzungspunkte durchzusetzen. Das Antwortschreiben der Kommunal-und Rechtsaufsicht des Landratsamts Bodenseekreis ist nachfolgend beigefügt. Widerspruchsbescheid LRA zur Eiche20170720_12445275