Artenschutz: Gemeinde Kressbronn ist zuständig 6. September 2018 | Hans Steitz Kommunale Planungshoheit beinhaltet nicht nur das Aufstellen von Bauleitplänen, sie beinhaltet auch die Überwachung des Vollzugs und die Kontrolle. Dies insbesondere bei umfangreichen Projekten, die einen Umweltbericht mit Eingriffs/Ausgleichsbilanz als verpflichtenden Bestandteil eines rechtskräftigen Bebauungsplans erforderlich gemacht haben. Seit Jahren hat der GRÜNE Ortsverband Kressbronn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Bodan-Wohnen am sensiblen Seeufer dies regelmäßig angesprochen. Bis vor wenigen Wochen vergebens. Zwischenzeitlich hat sich unser Abweichungskatalog aber auf 34 Sachverhalte angesammelt. Nun endlich hat auch der Bürgermeister der Gemeinde auch auf nachdrücklichen Hinweis des Landratsamts Bodenseekreis eingesehen, dass die Gemeinde ihren Verpflichtungen, so weit überhaupt noch möglich, nachkommen muss. Wir haben deshalb empfohlen, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Überprüfung der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans zu beauftragen. Wir haben angeboten, mit diesem Sachverständigen unsere Dokumentationen konstruktiv durchzuarbeiten. Weiter haben wir empfohlen, beim Leiter der zuständigen Baurechtsbehörde die Prüfungsmethoden und die Prüfungsberichte/Abnahmeprotokolle einzufordern, um auch da einen Abgleich vorzunehmen.