FFH-Verordnung neu geregelt

Flora – Fauna ‑Habitat genie­ßen auf euro­päi­scher Ebene einen hohen Stellenwert. Das gesam­te Bodenseeufer öst­lich von Friedrichshafen ist in die­sen Schutzbereich ein­be­zo­gen. Also auch das Seeufer in Kressbronn. Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Druck aus Brüssel nun die Schutzgebiete exakt pla­ne­risch erfasst und text­lich noch­mals beschrie­ben, wel­che Arten beson­ders geschützt wer­den müs­sen. Seit 08.11.2018 ist die Verordnung neu gere­gelt und auf der Homepage des Regierungspräsidiums nach­zu­le­sen. Demnach ist das gesam­te Seeufer, also die gesam­te Flachwasserzone und die jüngs­ten Bauwerke und die geplan­ten Bauwerke in die­sem Schutzbereich ent­hal­ten. Ein wei­ter so darf es nicht geben. Wir wer­den alle Möglichkeiten aus­schöp­fen, wei­te­ren Unsinn in die­sen Bereichen zu ver­hin­dern. Bereits durch­ge­führ­te Eingriffe war­ten auf Ausgleich. 

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