FFH-Verordnung neu geregelt 18. Januar 2019 | Hans Steitz Flora – Fauna ‑Habitat genießen auf europäischer Ebene einen hohen Stellenwert. Das gesamte Bodenseeufer östlich von Friedrichshafen ist in diesen Schutzbereich einbezogen. Also auch das Seeufer in Kressbronn. Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Druck aus Brüssel nun die Schutzgebiete exakt planerisch erfasst und textlich nochmals beschrieben, welche Arten besonders geschützt werden müssen. Seit 08.11.2018 ist die Verordnung neu geregelt und auf der Homepage des Regierungspräsidiums nachzulesen. Demnach ist das gesamte Seeufer, also die gesamte Flachwasserzone und die jüngsten Bauwerke und die geplanten Bauwerke in diesem Schutzbereich enthalten. Ein weiter so darf es nicht geben. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, weiteren Unsinn in diesen Bereichen zu verhindern. Bereits durchgeführte Eingriffe warten auf Ausgleich.