Keine erneute Diskussion notwendig? Teil 1 19. November 2020 | Birgit Zauner Ist eine neuerliche Diskussion zum Thema Regionalplanung tatsächlich nicht notwendig, wie SPD-GR Arnim Eglauer ausführte, da es für Salem keine Änderungen seit der ersten Offenlage gäbe? Oder handelt es sich hier um den Versuch, die kritische Auseinandersetzung über Zukunftsentscheidungen für Salem im Keim zu ersticken? Für die GOL nahm Ulrike Lenski als Mitglied des Regionalverbandes (RVBO) an dessen Sitzung teil. Sie bestätigt: Richtig ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum eingestuft, die Landesentwicklungsachse weiterhin über Salem gelegt und das Vorranggebiet (VRG) für Industrie und Gewerbe mit 27,1 ha ausgewiesen werden. Falsch ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein einziger qm zur Verfügung gestanden hätte, da der RVBO neben den „VRG für Industrie und Gewerbe“ zur Deckung der überregionalen Bedarfe auch 400 ha für das Verbandsgebiet zur Deckung der lokalen Bedarfe der Kommunen ausweist. Hier wäre auch Salem versorgt worden. Insgesamt ist festzuhalten, dass der Regionalplan in der Fassung der zweiten Offenlage direkte und indirekte Änderungen für Salem beinhaltet, die gravierende Auswirkung haben. „Salem übernimmt noch stärker als zuvor eine tragende Rolle bei der Entlastung des Bodenseeufers.“, denn während der übergeordnete Landesentwicklungsplan eine Entlastung der ersten Reihe am Bodensee fordert und diese durch Entwicklung der Region Pfullendorf sieht, will der RVBO diese Entlastung des Bodenseeufers über die Entwicklung der sog. 2. Reihe des Bodenseehinterlands sichern. Herr Bürgermeister Härle steht innerhalb des Verbandes hinter dieser Position. Den Antrag der grünen Fraktion im RVBO zur Streichung der Standorte Friedrichshafen, Tettnang und Salem VRG für Industrie und Gewerbe lehnt er mit der Begründung ab, dass es hierdurch zu einer nicht tragbaren Unterdeckelung der regionalen Bedarfe im Bodenseekreises käme. Konträr dazu spricht er im Gemeinderat von lokalen Bedarfen für heimisches Gewerbe und der “kommunalen Planungshoheit“, welche dem Gemeinderat gestattet, diese Betriebe aus zu wählen. Für die GoL: Ulrike Lenski Nächste Woche (KW 48) erscheint Teil 2 im salem aktuell und auch hier. Thema: Weitere Änderungen für Salem und, was die kommunale Planungshoheit gefährden könnte. Hier können Sie die Anträge der Fraktion Bündnis 90/die Grünen/ ödp im RVBO nachlesen. https://www.gruene-salem.de/antrag-der-fraktion-buendnis-90-die-gruenen-oedp-im-rvbo/ Quellennachweis für Artikel „Keine erneute Diskussion notwendig?“ Salem Aktuell KW 47 1. Auszug aus der Stellungnahme des WM zur ersten Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans: „Bezüglich der Stärkung des Hinterlandes durch Ausbau der zentralörtlichen Funktionen betrifft die Regelung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) nicht nur das im LEP genannte Mittelzentrum Pfullendorf, sondern alle seeabgewandten Mittel- und Unterzentren der Region. Damit geht der RVBO über die Zielfestlegung des LEP hinaus. Soweit der Regionalverband jenseits der nachrichtlichen Übernahme des Plansatzes 6.2.4 LEP eine räumliche und sachliche Ausformung/Konkretisierung des landesplanerischen Ziels zur Stärkung des Hinterlandes durch den Ausbau zentralörtlicher Funktionen in dem Mittelzentrum Pfullendorf in der Region im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 LplG an dieser im Regionalplan übergeordneten Stelle insbesondere bezüglich der Stärkung der anderen, nicht im LEP genannten, „seeabgewandten“ Mittel- und Unterzentren der Region anstrebt, kommt aus hiesiger Sicht auch eine gesonderte Festlegung mit entsprechend angepasster Begründung in Betracht. Da aus der gewählten Formulierung grundsätzlich nicht ersichtlich ist, welche Mittel- und Unterzentren aus Sicht des RVBO konkret gemeint sind, müsste entsprechend der Verwendung des Begriffs im LEP definiert werden, was der Regionalverband unter dem Begriff „seeabgewandt“ versteht und welche Mittel-und Unterzentren von der Regelung erfasst werden sollen.“ 2. Auszug aus den Planungsunterlagen für die Sitzung vom 9.10.20 TOP 2.2 S.3 regionale Entwicklungsachsen S.9 Siedlungsbereich ANLAGE 2.4 Siedlungsentwicklung S.28 S. 29 S. 30 S. 34 S. 35 S.12 Stellungnahme Industrieverband Steine und Erden BW: Anlage S.41