Haushaltsdebatte: Mehr Tempo für den kommunalen Klimaschutz in Salem

Sachverhalt

Für den Haushalt 2021 der Gemeinde Salem wur­den bereits eini­ge
kli­ma­schutz­re­le­van­te Maßnahmen beschlos­sen, die bis Jahresende wohl nicht mehr in die Umsetzung gelan­gen. Als Beispiele sei­en genannt:

  • Pos.1124–219: Energetische Optimierungsmaßnahmen (PVAnlagen): 200.000 €
  • Pos. 5470000: Planungsbeteiligung Bodenseegürtelbahn: 38.500 €
  • Pos. 5470002: Investitionskostenzuschuss ÖPNV Salem 40.000 €
  • Pos. 554001: Ausgleichsmaßnahmen Poolflächen öko­log. Maßnahmen: 50.000 €
  • Energy Award: 30.000 €

Wir möch­ten in der Gemeinde Salem jedoch die Bedeutung des Klimaschutzes stär­ken und den Weg zur Klimaneutralität ent­schlos­sen wei­ter gehen.

Grundlage


Die grün-schwar­ze Landesregierung hat sich ambi­tio­nier­te Ziele gesetzt.
Bis 2040 soll Baden-Württemberg kli­ma­neu­tral sein. Die CO2-Emissionen des Landes Baden-Württemberg sol­len laut Klimaschutzkonzept bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegen­über 1990 ver­rin­gert wer­den.
Bei der Realisierung einer erfolg­rei­chen Klimaschutzpolitik kommt der kom­mu­na­len Ebene eine beson­de­re Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine
Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus. Nur wenn die Kommunen aktiv dazu bei­tra­gen, kön­nen wir die Pariser Klimaschutzziele noch errei­chen und die glo­ba­le Temperaturerhöhung begren­zen.
Städte und Gemeinden müs­sen hier mit gutem Beispiel vor­an­ge­hen.
Klimaschutz betrifft als Querschnittsthema unter­schied­li­che Themen, Bereiche und Zuständigkeiten. Im Verwaltungsalltag spie­len jedoch öko­lo­gi­sche Anforderungen bei kon­kre­ten Entscheidungen oft eine unter­ge­ord­ne­te Rolle.


Auch das im Oktober 2019 beschlos­se­ne Biodiversitätsgesetz von BadenWürttemberg ist rele­vant, Klima- und Artenschutz las­sen sich nicht
tren­nen. (Artikel a +b)

Ziel unse­res Antrags ist die bewuss­te Erarbeitung von Ausgestaltungsoptionen (2.2), die einer­seits eine wirk­sa­me Stärkung des Klimaschutzes erwar­ten las­sen, ande­rer­seits aber für alle Beteiligten einen
ver­tret­ba­ren zusätz­li­chen Aufwand ver­ur­sa­chen. Außerdem wol­len wir ver­hin­dern, dass beschlos­se­ne Investitionen, die der Klimaneutralität der Gemeinde Salem die­nen wür­den, „ver­fal­len“ (2.1) Wir schlie­ßen uns der Aussage von Helmut Dedy, Geschäftsführer des
Deutschen Städtetags, an: 

“Der Klimaschutz muss end­lich Fahrt auf­neh­men. Die Städte sind dabei Vorreiter. Viele Kommunen wol­len Klimaneutralität mög­lichst schnell errei­chen. Dafür braucht es Anreize, aber auch Verpflichtungen. 

(Interview mit der Zeitung für kom­mu­na­le Wirtschaft (ZfK) vom 24.08.2021)

Es gibt bereits zahl­rei­che umge­setz­te Ideen und Ansätze, auf die man zurück grei­fen kann (vgl. Literaturliste, Artikel c)

Antrag

Der Gemeinderat möge des­halb Folgendes beschlie­ßen:
Salem bekennt sich zu sei­ner kom­mu­na­len Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz.
Es soll sicher­ge­stellt wer­den, dass geneh­mig­te Maßnahmen zügig erfol­gen.
Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität wird dabei berücksichtigt.

3.1. Transparenz:
In den Haushalten der Gemeinde Salem wer­den, begin­nend mit dem Haushaltsjahr 2022, beson­ders kli­ma­schutz­re­le­van­te Investitionen als „Maßnahme zum Klimaschutz1 oder zur Klimawandelanpassung 2“ aus­ge­wie­sen.
1= Maßnahmen mit dem Zweck, die Co2-Emissionen zu ver­rin­gern;
2= Maßnahmen zur Anpassung an die ver­än­der­ten Umweltbedingungen durch den Klimawandel, wie z.B. Überschwemmungsmanagement, Katastrophenschutz oder Sicherung von Kalt- und Frischluftschneisen

3.2. Kumulierung von Mitteln s.o.:
Können geplan­te Klimaschutz- oder Klimawandelanpassungsmaßnahme nicht im lau­fen­den Haushaltsjahr umge­setzt wer­den (was eine Ausnahme dar­stel­len soll­te) , so wird der Haushaltsposten auto­ma­tisch ins Folgejahr kumuliert.Es gibt kei­nen „Verfall“ von kli­ma­re­le­van­ten Haushaltsmitteln. Um hier­für bud­ge­tier­te Maßnahmen aus dem Haushalt zu neh­men oder umzu­wid­men, ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.

3.3. Klimatauglichkeit:
Der Gemeinderat soll lau­fen­de Investitionen immer hin­sicht­lich sei­ner KlimaAuswirkung bewer­ten kön­nen. Daher sol­len Sitzungsvorlagen der Verwaltung künf­tig nicht nur eine Aussage zur Finanzierung, son­dern auch eine Stellungnahme zur Klimaschutzwirkung enthalten.

Literaturliste

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren