Manches steht in der Zeitung – manches nicht

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Hybride Gemeinderatssitzungen

(27.02.24, hs) Vor kur­zem erschien im Lokalteil der Schwäbischen Zeitung ein gro­ßer Artikel, in wel­chem über einen Antrag der Fraktion der Freien Wähler hin­sicht­lich hybri­der Sitzungen des Tettnanger Gemeinderates aus­führ­lich berich­tet wur­de. Und doch fehl­te in dem Artikel man­che Information am Rande.

  1. Der Antrag wur­de von den Freien Wählern in einer Sitzung des Gemeinderates unter dem öffent­li­chen Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ gestellt. Eigentlich hät­ten sie den Antrag schrei­ben und ent­we­der per Post oder E‑Mail an das Rathaus schi­cken kön­nen. Ein Einbringen in öffent­li­cher Sitzung ist unüb­lich und unnötig.
  2. Unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ fin­den kei­ne Beratungen statt und es wer­den kei­ne Beschlüsse gefasst, denn dafür müss­te das jewei­li­ge Thema mit Sitzungsunterlagen auf einem eige­nen Tagesordnungspunkt ste­hen, damit sich die Stadträtinnen und Stadträte auch dar­auf vor­be­rei­ten kön­nen.
    Das bedeu­tet aber, dass die ande­ren Fraktionen und die Bürgermeisterin in die­ser Sitzung nicht über den Inhalt des Antrags dis­ku­tie­ren konn­ten. Damit wur­de über die Antragsverlesung nur die hin­ter dem Antrag ste­hen­de Meinung der Fraktion der Freien Wähler öffent­lich gemacht.
    Erst wenn der Antrag in einer der nächs­ten Sitzungsrunden auf der Tagesordnung steht, kön­nen sich auch die ande­ren Fraktionen inhalt­lich dazu im Verwaltungsausschuss und der fol­gen­den Gemeinderatssitzung äußern.
  3. Die Schwäbische Zeitung hat in den Tagen nach der Sitzung mit die­ser Art der Antragseinbringen der Fraktion der Freien Wähler eine exklu­si­ve Berichterstattung verschafft.

Ein Schelm, wer dabei denkt, dass es dar­auf bei der Antragsstellung eigent­lich ange­legt war.

Übrigens: Eine „hybri­de Sitzung“ ist eine Sitzung, bei wel­cher nicht alle Teilnehmenden per­sön­lich anwe­send sind, son­dern man­che online von einem ande­ren Ort per Kamera und Mikrofon zuge­schal­tet sind. Das erfor­dert zunächst einen tech­ni­schen Aufwand, um die unun­ter­bro­che­ne Teilnahme über siche­re und sta­bi­le Datenleitungen zu gewähr­leis­ten. Des Weiteren kann eine nicht-öffent­li­che Beratung prak­tisch nicht gewähr­leis­tet und kon­trol­liert wer­den, denn an dem Ort der Teilnehmenden, die nicht im Sitzungssaal sind, kann nicht über­prüft wer­den, ob sich in dem Raum noch wei­te­re Personen befin­den. Letztlich ist eine gehei­me Abstimmung nur dann mög­lich, wenn über tech­nisch sehr auf­wän­di­ge Verfahren alle Teilnehmenden, also sowohl die per­sön­lich anwe­sen­den, als auch die zuge­schal­te­ten, über ein online-Abstimmungs-Programm entscheiden.

Dem Antrag der Freien Wähler ste­hen also doch eini­ge Hindernisse im Weg, auch wenn die Absicht, es künf­tig Gemeinderätinnen und Gemeinderäten leich­ter zu machen, an Sitzungen teil­zu­neh­men, durch­aus nichts Schlechtes ist.