Manches steht in der Zeitung – manches nicht 27. Februar 202427. Februar 2024 | Hans Schoepf Foto: pixabay Hybride Gemeinderatssitzungen (27.02.24, hs) Vor kurzem erschien im Lokalteil der Schwäbischen Zeitung ein großer Artikel, in welchem über einen Antrag der Fraktion der Freien Wähler hinsichtlich hybrider Sitzungen des Tettnanger Gemeinderates ausführlich berichtet wurde. Und doch fehlte in dem Artikel manche Information am Rande. Der Antrag wurde von den Freien Wählern in einer Sitzung des Gemeinderates unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ gestellt. Eigentlich hätten sie den Antrag schreiben und entweder per Post oder E‑Mail an das Rathaus schicken können. Ein Einbringen in öffentlicher Sitzung ist unüblich und unnötig. Unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ finden keine Beratungen statt und es werden keine Beschlüsse gefasst, denn dafür müsste das jeweilige Thema mit Sitzungsunterlagen auf einem eigenen Tagesordnungspunkt stehen, damit sich die Stadträtinnen und Stadträte auch darauf vorbereiten können.Das bedeutet aber, dass die anderen Fraktionen und die Bürgermeisterin in dieser Sitzung nicht über den Inhalt des Antrags diskutieren konnten. Damit wurde über die Antragsverlesung nur die hinter dem Antrag stehende Meinung der Fraktion der Freien Wähler öffentlich gemacht.Erst wenn der Antrag in einer der nächsten Sitzungsrunden auf der Tagesordnung steht, können sich auch die anderen Fraktionen inhaltlich dazu im Verwaltungsausschuss und der folgenden Gemeinderatssitzung äußern. Die Schwäbische Zeitung hat in den Tagen nach der Sitzung mit dieser Art der Antragseinbringen der Fraktion der Freien Wähler eine exklusive Berichterstattung verschafft. Ein Schelm, wer dabei denkt, dass es darauf bei der Antragsstellung eigentlich angelegt war. Übrigens: Eine „hybride Sitzung“ ist eine Sitzung, bei welcher nicht alle Teilnehmenden persönlich anwesend sind, sondern manche online von einem anderen Ort per Kamera und Mikrofon zugeschaltet sind. Das erfordert zunächst einen technischen Aufwand, um die ununterbrochene Teilnahme über sichere und stabile Datenleitungen zu gewährleisten. Des Weiteren kann eine nicht-öffentliche Beratung praktisch nicht gewährleistet und kontrolliert werden, denn an dem Ort der Teilnehmenden, die nicht im Sitzungssaal sind, kann nicht überprüft werden, ob sich in dem Raum noch weitere Personen befinden. Letztlich ist eine geheime Abstimmung nur dann möglich, wenn über technisch sehr aufwändige Verfahren alle Teilnehmenden, also sowohl die persönlich anwesenden, als auch die zugeschalteten, über ein online-Abstimmungs-Programm entscheiden. Dem Antrag der Freien Wähler stehen also doch einige Hindernisse im Weg, auch wenn die Absicht, es künftig Gemeinderätinnen und Gemeinderäten leichter zu machen, an Sitzungen teilzunehmen, durchaus nichts Schlechtes ist.