Uferaufschüttung Kressbronn – Vorgehensweise ist rechtswidrig ! 4. Juni 2018 | Hans Steitz Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun den Anliegern am Bodenseeufer rechts und links des Landungsstegs in Kressbronn mit 2 Urteilen Recht gesprochen und bestätigt, dass die bisherigen Vorgehensweisen der Behördenseite Gemeinde Kressbronn, Landratsamt Bodenseekreis und Regierungspräsidium Tübingen rechtswidrig waren. Es gibt zwar einen Planfeststellungsbeschluß zur Uferaufschüttung, der aber nicht beinhaltet, ohne Vereinbarungen oder Enteignungsbeschlüsse auf die privaten Grundstücke zuzugreifen. Die Meinung des GRÜNEN Ortsverbands ist bekannt. Wir haben von anfang an die Haltung eingenommen, das alles, was ökologisch im Zusammenhang mit der Uferaufschüttung Sinn macht, auch von uns akzeptiert wird. Allerdings sind wir durch die weiteren Erkenntnisse zur Ökologie der Flachwasserzone von einer Akzeptanz weiter weg denn je. Aus unserer Sicht müßte eine ökologische Neubewertung kommen. Darin müßten auch die Hochwasserrisiken, die sich mit dem Abbruch von Mauern noch steigern, mit aufgenommen werden. Auch die Falschangaben zu den zu fällenden Bäumen müßten neu bewertet und die bisherigen sinnlosen Lkw mit Hertransport und Abtransport von Steinen müßten darin einen Niederschlag finden. Wir glauben, dass diese sogenannte Renaturierung einen höheren ökologischen Schaden mit sich bringt. (Besonders ärgerlich, 2 Bäume wurden rechtswidrig gefällt)