Uferaufschüttung Kressbronn – Vorgehensweise ist rechtswidrig !

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun den Anliegern am Bodenseeufer rechts und links des Landungsstegs in Kressbronn mit 2 Urteilen Recht gespro­chen und bestä­tigt, dass die bis­he­ri­gen Vorgehensweisen der Behördenseite Gemeinde Kressbronn, Landratsamt Bodenseekreis und Regierungspräsidium Tübingen rechts­wid­rig waren. Es gibt zwar einen Planfeststellungsbeschluß zur Uferaufschüttung, der aber nicht beinhal­tet, ohne Vereinbarungen oder Enteignungsbeschlüsse auf die pri­va­ten Grundstücke zuzugreifen.

Die Meinung des GRÜNEN Ortsverbands ist bekannt. Wir haben von anfang an die Haltung ein­ge­nom­men, das alles, was öko­lo­gisch im Zusammenhang mit der Uferaufschüttung Sinn macht, auch von uns akzep­tiert wird. Allerdings sind wir durch die wei­te­ren Erkenntnisse zur Ökologie der Flachwasserzone von einer Akzeptanz wei­ter weg denn je. Aus unse­rer Sicht müß­te eine öko­lo­gi­sche Neubewertung kom­men. Darin müß­ten auch die Hochwasserrisiken, die sich mit dem Abbruch von Mauern noch stei­gern, mit auf­ge­nom­men wer­den. Auch die Falschangaben zu den zu fäl­len­den Bäumen müß­ten neu bewer­tet und die bis­he­ri­gen sinn­lo­sen Lkw mit Hertransport und Abtransport von Steinen müß­ten dar­in einen Niederschlag fin­den. Wir glau­ben, dass die­se soge­nann­te Renaturierung einen höhe­ren öko­lo­gi­schen Schaden mit sich bringt. (Besonders ärger­lich, 2 Bäume wur­den rechts­wid­rig gefällt)

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