Antrag auf erneute Behandlung Regionalplan 9. Februar 2021 | Birgit Zauner Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der FWV und der GoL zur 2. Offenlegung des Regionalplans Bodensee – Oberschwaben Wir möchten Sie darüber Informieren, dass in der 2. Offenlegung des Regionalplans für Salem Änderungen sich ergeben haben. Geändert wurden Folgende Punkte: direkte Änderung bei der Ausweisung von Siedlungsbereichen:Zur Neuen Mitte kommen hinzu Stefansfeld, Mimmenhausen und Neufrach.indirekte Änderung bei den Vorranggebieten (VRG) für Industrie und Gewerbe: a) ca. 41 ha VRG wurden herausgenommen (zB. 11 ha Mühlhofen und 26 ha Kressbronn). b) „PS 2.6.0 G (6)“ wurde ergänzt um den Textteil: Im Rahmen der Kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in ausreichendem Umfang Industriegebiete ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe sollen eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.indirekte Änderungen bei den Entwicklungsachsen: Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans wurde die Landesentwicklungsachse über Salem gelegt. Innerhalb der 2. Offenlage wurden die regionalen Entwicklungsachsen Friedrichshafen-Meersburg-Überlingen und Meckenbeuren- Tettnang-Kressbronn aus der Planung gestrichen. Erweiterter Druck auf unsere Gemeinde: zu Punkt 1: im 2. Entwurf wurde in Markdorf der Siedlungsbereich Bermatingen herausgenommen. Durch den Wegfall ergibt sich eine Fokussierung auf unser Salem. Aus der, im Regionalplan unter „PS 2.4.1 Z (5)“ geforderten Belegungsdichte von 70 Einwohnern / ha und den, unter „PS 2.4.1 G (2)“ festgelegten Berechnungsgrundsätze für den Flächenbedarf, ergibt sich für unser Salem ein Wohnbauflächenbedarf von ca. 12 ha. zu Punkt 2a: Durch die Herausnahme der 41 ha Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe konkurrieren unsere lokalen Betriebe mit den Anfragen aus dem Bodenseekreis. zu Punkt 2b: Durch den neuen Status „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“müssen wir Industrien zulassen. zu Punkt 3: Durch den Wegfall der Entwicklungsachsen (Friedrichshafen-Meersburg-Überlingen und Meckenbeuren- Tettnang- Kressbronn) aus der 1. Offenlegung wird die Lenkungsfunktion des Regionalplans im Bodenseekreis verstärkt auf die „Landesentwicklungsachse neu“ über Salem fokussiert. Schon bei der 1. Offenlegung des Regionalplans waren viele unserer Bürger über das Ausmaß des auszuweisenden Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe zwischen Bahnhof und Buggensegel von weiteren ca. 27 ha unzufrieden. Dieser neue Entwurf erhöht den Druck auf unsere Gemeinde so, dass wir im Gemeinderat in einem Flächennutzungsplan nicht mehr dagegen steuern können. Salem ist ursprünglich durch das Zisterzienser Kloster durch Wissen (Bildung und fortschrittliche Landwirtschaft) geprägt worden. Nach der Säkularisation sind durch den Großherzog von Baden Beamte und Intellektuelle nach Salem gezogen. Auch wurde die Eisenbahn über Salem verlegt. Nach dem Ende der Monarchie, mit der Republik, wurden die weltbekannte Schule Schloss Salem und der Affenberg gegründet. Das Gewerbe in Salem besteht aus vielen Ablegern der Industrie und dem Obstbau von Friedrichshafen bis Überlingen. Ausgeschlossen davon sind natürlich das Handwerk und die Landwirtschaft in Salem. Unser Salem ist von der Landwirtschaft, kleingliedrigem Gewerbe, dem Handwerk und dem Tourismus geprägt, und nicht durch Industrie. Hierzu ist noch zu vermerken, dass die Bahn ausschließlich für den Personenverkehr möglich ist. Der Güterverkehr in Salem ist ausschließlich über den Straßenweg möglich, da der Güterbahnhof von der Bahn eingestellt und verkauft wurde. Unser Salem ist kein Industriestandort und sollte auch keiner werden. Aus diesem Grund stellen wir zum einen den Antrag, dass, innerhalb der Stellungnahme der Gemeinde Salem zum Regionalplan, dem Status „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ für Salem widersprochen wird. Stattdessen befürworten wir eine reduzierte gewerbliche Entwicklung auf Grund des plausibilisierten lokalen Bedarfs. Zum anderen, dass die Stellungnahme zur 2. Offenlegung zum Regionalplan der Gemeinde den Gemeinderäten vorgelegt wird. Wir bitte um Abstimmung dieses Antrages.