Umweltschädliches Verhalten 7. Januar 201820. August 2022 | Hans Steitz Was der Mensch nicht will, richtet die Natur. Die starken Windböen dieser Tage haben auch einem Ärgernis im Seepark heftig zugesetzt. Bereits vor Monaten wurde aus der Bürgerschaft beanstandet, dass im Seepark immer noch großflächige Bewerbung stattfindet für ein Projekt, das eigentlich abgeschlossen ist. Ärgerlich auch, dass mit massiven Fundamenten der Wurzelbereich der Bäume im Seepark beeinträchtigt wird. Der Sturm hat auch gezeigt, dass die Sicherheit der Seeparkbesucher gefährdet war. Die Werbetafel hätte auch ganz umfallen oder Teile davon Personen verletzen können. (Die Bodan-Eiche wurde vorsorglich aus Verkehrssicherungsgründen gefällt, aber im Seepark nimmt man die Gefährdung von Menschen in Kauf) Sieht man in die gemeindliche Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, wird man verwundert feststellen, dass die Verursacher gegen mehrere Schutzbestimmungen verstoßen. Weder ist das Lagern von abfallähnliichen Gegenständen, noch das Verändern der Grünanlagen erlaubt. U.a. wird in § 18 Abs. 1 Ziff. 3 ausgeführt, dass es untersagt ist, Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern und.….… Wie die nachfolgenden Fotos zeigen, wird hier klar gegen die örtlichen Vorschriften verstoßen.