Energiewende, Klimaschutz, Wärmeplan 28. September 20237. Oktober 2023 | Hans Schoepf Foto: KEA Baden-Württemberg (28.09.2023, hs) Die Tagesordnung der ersten Gemeinderatssitzung in Tettnang nach der Sommerpause widmete sich einmal dem Bebauungsplan für die neue Sporthalle auf dem Campus Manzenberg, der städtischen Photovoltaik-Strategie und dem kommunalen Wärmeplan. Bei der Sporthalle war wegen eines Formfehlers eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplanentwurfs notwendig, welche jedoch zu keinen inhaltlichen Änderungen geführt hat. Wegen des Formfehlers musste auch für die entsprechende Änderung im Flächennutzungsplan eine erneute Auslegung durchgeführt werden. Hier steht der entsprechende Beschluss noch aus. Die Grünen-Fraktion hofft hier, dass das Projekt endlich weiter vorwärtskommt, nachdem sich die Realisierung ohnehin schon erheblich gegenüber den ursprünglichen Planungen verzögert hat. Und endlich kommt auch die Stadt Tettnang in Sachen Photovoltaik voran. Die Verwaltung hat einerseits die 11 auf städtischen Dächern bereits installierten Photovoltaik-Anlagen erfasst, sowie rund 40 weitere Dächer von städtischen Gebäuden auf ihre Eignung für eine Photovoltaik-Anlage untersucht. Herausgekommen ist eine Prioritätenliste, welche nach verschiedenen Kriterien aufgestellt wurde. Größe, Schnelligkeit der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit waren einige der entscheidenden Punkte. Neben dieser Prioritätenliste wurde auch der Antrag aus der Grünen-Fraktion einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, bis zu den bevorstehenden Haushaltsberatungen einen konkreten Umsetzungsplan anhand der Prioritätenliste auszuarbeiten. Auch wenn Tettnang, aktuell knapp unter 20.000 Einwohnern, im Moment noch nicht zu den Städten gehört, welche einen Wärmeplan erstellen muss, so wird sie diese Pflicht doch im nächsten Jahr treffen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt schon auf den Weg gemacht und beim Bund einen Förderantrag für die Erstellung eines Wärmeplans gestellt. Mit dem Wärmeplan soll allen, der Stadt, dem Gewerbe und den privaten Haushalten eine Hilfe bei Entscheidungen über die eigene Wärmeversorgung gegeben werden. Wo ist eine Nahwärmeversorgung zu erwarten, wo kann Abwärme für Heizungen genutzt werden, wo muss ich mich selbst und autark um meine künftige Heizung kümmern? Bis dieses wertvolle Hilfsmittel zur Verfügung steht, wird es jedoch voraussichtlich noch wenigstens zwei Jahre dauern, je nachdem, ob und wann der Förderbescheid kommt und mit den entsprechenden Untersuchungen für die Erstellung des Wärmeplans begonnen werden kann und darf. Die Aufstellung des Plans wird sich in zwei Phasen aufteilen, einmal die Analyse der vorhandenen Situation hinsichtlich des Themas Wärme, also des Bestands, und sodann die Erhebung der möglichen Potentiale aus diesem Bestand. Der Gemeinderat wurde dann noch über den Stand in Sachen Bebauungspläne nach § 13b BauGB informiert. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass dieser Paragraph gegen europäisches Rechtverstößt, liegen auch in Tettnang Bebauungsplanverfahren momentan auf Eis, bis es seitens des Städte- und Gemeindetages Handlungsempfehlung gibt, wie mit den Verfahren umgegangen werden muss und kann. Mit dem § 13b BauGB sollten BPlanverfahren für Randgebiete im Außenbereich mit begrenzter Fläche ohne detaillierte Umweltprüfung durchgeführt werden, um beschleunigt Wohnungsbau vorantreiben zu können. Dem sollte der akuten Wohnungsnot entgegengesteuert werden. Mit der Nichtigkeit des § 13b BauGB droht dieser Weg sich nun ins glatte Gegenteil zu wenden, nämlich, dass sich das angestrebte Baurecht eher verzögert. Die Tettnanger Grünen-Fraktion stand dem § 13b BauGB schon immer skeptisch gegenüber. Sie empfand diesen Weg durch den Wegfall der Umweltprüfung mehr als eine Möglichkeit Kosten zu sparen und nicht, um die Wohnungsnot zu bekämpfen.