Heimat? Schutz des Bodenseeufers? Artenschutz? Biotopschutz? 10. Juli 2018 | Hans Steitz Verbauung des Kressbronner Seeufers durch 125 Luxus-Wohnungen mit 3,5 ha. Geplantes Hotel mit Tiefgaragen und gewerblicher Vermarktung von Oldtimern mit 1 ha. Eingriff in den Arten-und Biotopschutz, LSG, FFH, Natura 2000 und Regionalen Grünzug Fehlende Ausgleichsmaßnahmen und fehlende Monitoringberichte zur Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen. Bodan-Wohnen: Artenschutzrechtliches Gutachten vom 29.02.2012 Rechtskräftiger Bebauungsplan vom 25.09.2013/28.11.2013 und Umweltbericht vom 28.11.2013 Das Vorhaben wurde von der Gemeinde Kressbronn entgegen den Vorgaben des Landesentwicklungsplans inkl. Regionalplan beschlossen. Die Bedenken der beteiligten Behörden wurden weg gewogen. Teile des LSG „Württembergisches Bodenseeufer“ mit FFH-Gebiet werden vom LRA Bodenseekreis aufgehoben. Ebenso das geschützte Biotop Silberweidensaum am Nonnenbach. Ausgleichsflächen wurden nicht gefordert oder geschaffen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung war der Planbereich schon in Teilbereichen in den Ende 2013 veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten. Das Artenschutzrechtliche Gutachten stellte im Planbereich 71 teilweise streng geschützte Vogelarten und 10 teilweise streng geschützte Fledermausarten fest. Das Gutachten ging davon aus, das der Uferbeireich naturnah belassen und die Kaimauern nicht verändert werden. Außerdem ging man davon aus, dass mehrere geschützte Großbäume und 13 zu erhaltende Baumgruppen weiterhin den festgestellten Arten auch nach der Umsetzung der Baumaßname Lebensraum bieten können. Deshalb wurden nur für die Fledermäuse und einige Vogelarten, sowie Zauneidechsen CEF-Maßnahmen verlangt. Die Wirksamkeit sollte 2012, 2014 und 2016 nachgewiesen werden. Im Verlauf der Bauarbeiten wurden alle Großbäume, da nicht nach DIN gegen die Bauarbeiten geschützt wurden, gefällt. Alle Baumgruppen wurden gefällt sowie alles weiter GRÜN vernichtet. Der Uferbereich wurde mit einer Promenade sowie weiteren Bauteilen versiegelt. Ein Monitoringbericht wurde mindestens 2014 nicht erstellt. Die Eingriffs/Ausgleichsbilanz nach Biotoppunktewerden hat sich nach Fertigstellung der Baumaßname nach unseren Berechnungen von + 3000 Punkten auf ca. – 150000 Punkte verschlechtert. Die schriftlichen Hinweise und Nachweise des Ortsverband der GRÜNEN Kressbronn sind bis heute nicht von der Gemeinde/Baurechtsbehörde, Landratsamt Bodenseekreis und Regierungspräsidium Tübingen geprüft und die Nachverfolgung angeordnet. Aufhebung Regionaler Grünzug zur Realisierung eines Hotels mit 100 Zimmern und 360 Tiefgaragen und gewerblicher Nutzung von Oldtimern inkl. Werkstätten Die zwischen den neuen Bodan-Wohnungen und dem Strandbad noch verbleibende Freifläche befindet sich derzeit im Regionalen Grünzug, LSG, FFH-Gebiet, Natura 2000 und beinhaltet ein weiteres geschütztes Biotop. Die vorhandenen Pflanzen und Bäume, Sträucher an den Ufern des Nonnenbachs haben eine hohe Bedeutung für den Artenschutz. Dies hat ausdrücklich das Gutachten 2012 festgestellt. Diese Fläche befindet sich außerdem im festgesetzten Überschwemmungsbereich mindestens nach HQ100. Die Gemeinde Kressbronn hat die Aufhebung des Grünzugs beantragt, was in der Folge zur Aufhebung aller anderen Schutzbereiche führt. Die 1 ha große Fläche soll mit einem 4geschossigen Hotel voll überbaut und für eine 3geschossige Tiefgarage Bodenaushub von bis zu 90000m³ vorgenommen werden. Die Auswirkungen auf den Grundwasserabfluss und auf die bebauten Anliegerbereiche sind nicht bekannt. Der Regionalverband will in der Sitzung am 20.07.2018 die Aufhebung des Grünzugs beschließen. Dies, obwohl in einer Beteiligungssitzung der Behörden am 01.02.2018 von den Behörden erhebliche Bedenken geäußert worden sind. Dem Arten-und Biotopschutz würde damit ein weiterer empfindlicher Schaden zugefügt. Die Grünzugfläche müsste statt dessen renaturiert und die durch Bodan-Wohnen verursachten Eingriffsschäden auf dieser Fläche ausgeglichen werden.